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Entweichungen

Die Zahl der Entweichungen ist in den letzten Jahren sowohl landesweit und als auch in Viersen kontinuierlich gesunken. Hierbei handelt es sich zumeist um Entweichungen während begleiteter oder unbegleiteter Ausgänge. Für Entweichungen aus dem Maßregelvollzug allgemein konnte festgestellt werden, dass in etwa 2/3 der Fälle die Patienten innerhalb von zwei Tagen in die Klinik zurückkehren, in etwa der Hälfte der Fälle freiwillig.

Eine Entweichung, aber auch bereits eine Überziehung der Ausgangszeiten wird sofort der Polizei gemeldet, damit unverzüglich Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Im Falle einer Entweichung trägt die Klinik alles in ihren Möglichkeiten stehende dazu bei, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Sofern dies nach entsprechender Absprache mit der Polizei möglich ist, informieren Polizei und Klinik die Öffentlichkeit über neue wichtige Erkennntnisse.

Wie bei allen besonderen Vorkommnissen werden die Umstände der Entweichung einer kritischen Prüfung unterzogen, aus der bei entsprechendem Bedarf auch Konsequenzen gezogen werden.

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