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Entlassung und Nachsorge

Die Entscheidung der Gerichte, eine Patientin, einen Patienten aus dem Maßregelvollzug zu entlassen, stützt sich auf die Kriminalprognose, d. h. die Beurteilung des zu erwartenden Delinquenzrisikos. Für jede Patientin, jeden Patienten wird die Wahrscheinlichkeit, dass er eine rechtswidrige Tat begehen könnte, eingeschätzt.

Eine günstige Prognose kann erst dann gestellt werden, wenn mehrere Kriterien erfüllt sind. Zum Einen muss bei der Erkrankung, die dem Anlassdelikt zugrunde liegt, eine deutliche Besserung festgestellt werden können. Beim Anlassdelikt handelt es sich um die Straftat, aufgrund derer der Täter, die Täterin verurteilt wurde und in den Maßregelvollzug gekommen ist.

Außerdem müssen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und soziale Beziehungen Bedingungen vorliegen, die die erreichten Erfolge nicht gefährden und Möglichkeiten der Kontrolle gewährleisten

Aus der Unterbringung gemäß § 63 StGB beurlaubte und entlassene Patientinnen und Patienten werden durch die Forensische Überleitungs- und Nachsorgeambulanz (FÜNA) betreut.

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